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Wirtschaftsrecht
06.06.2008
Wirtschaftsrecht
: Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung von EuGH-Urteil über VW-Gesetz

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 über das 1960 erlassene Volkswagen-Privatisierungsgesetz (VW-Gesetz) nicht umgesetzt hat. Der Gerichtshof hatte in seinem Urteil festgestellt, dass das VW-Gesetz drei Bestimmungen enthält, die dem deutschen Staat (dem Land Niedersachsen und möglicherweise auch dem Bund) ungerechtfertigte Sonderrechte verleihen, und dass Deutschland mit der Beibehaltung dieser Vorschriften gegen die in Artikel 56 verankerte Kapitalverkehrsfreiheit und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat. Das Auskunftsersuchen über die Umsetzung des EuGH-Urteils durch Deutschland ergeht in Form eines „offiziellen Aufforderungsschreibens" gemäß den Verfahren, die der EG-Vertrag bei Nichtbefolgung von EuGH-Urteilen vorsieht (Art. 228). Kommen die deutschen Behörden dem Urteil von 2007 nicht nach, kann der Gerichtshof eine Geldbuße verhängen.
(Quelle: PM der Kommission vom 5.6.2008)

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