OLG Schleswig-Holstein: Kommanditbeteiligung mit Ausschüttungsgarantie als Einlagengeschäft
Mit Urteil vom 21.12.2011 - 9-U 57/11 - hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden: Ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 KWG liegt auch dann vor, wenn neben einer Kommanditbeteiligung parallel eine unbedingte Ausschüttungsgarantie vereinbart und bei den Anlegern nicht der Eindruck einer unternehmerischen Beteiligung an der Wertentwicklung der Kommanditbeteiligung, sondern der Eindruck einer verlustsicheren Geldanlage mit Mindestrendite erweckt wird.