EU-Generalanwältin: Kokott kritisiert EU-Patent
EU-Generalanwältin Juliane Kokott hält den Plan des EU-Rates für ein Gemeinschaftspatent und ein zentrales Patentgericht für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Zwar hält Kokott die Einrichtung eines zentralen Patentgerichts in der EU für machbar, jedoch sei die von Brüssel geplante Umsetzung mangelhaft. Kokott moniert u. a., dass es keine Möglichkeit gebe, vor einem externen Gericht in Berufung zu gehen. Ferner kritisiert sie in Bezug auf das geplante System der Übersetzung von Patent- und Klageschriften, dass als Verfahrenssprache vor der Zentralabteilung des EU-Patentgerichts nur Deutsch, Englisch oder Französisch vorgesehen seien. Eine Firma könnte sich so gezwungen sehen, in einer Sprache zu verhandeln, die weder die ihres Herkunftslandes sei noch die der Regionen, in denen sie Geschäfte mache. Dies untergrabe bestehende Rechte eines Beklagten.
(FAZ/HB vom 26.8.2010)