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Wirtschaftsrecht
11.04.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Klausel über Rückgabe in „bezugsfertigem Zustand“ in AGB-Gewerberaummietvertrag

Der BGH hat mit Urteil vom 12.3.2014 - XII ZR 108/13 - wie folgt entschieden: Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem „bezugsfertigen Zustand“ zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.

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