BGH : Klage gegen den Geschäftsführer auf Ersatz einer nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteten Zahlung – Gerichtsstandsbestimmung
Mit Beschluss vom 6.8.2019 – X ARZ 317/19 - hat der BGH entschieden: Für Ansprüche aus § 130a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ein Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet.