BGH: Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle setzt kein Schlichtungsverfahren voraus
Mit Versäumnisurteil vom 9.6.2011 - IX ZR 213/10 - hat der BGH entschieden: Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig.