OLG Karlsruhe: Kfz-Versicherung – mangelhafte Einbauten in PKW als Gefahrerhöhung
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 17.9.2013 -12 U 43/13 - wie folgt entschieden: Mangelhafte Einbauten in ein Kraftfahrzeug stellen im Rahmen der Kraftfahrtversicherung nur dann eine subjektive Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit kennt.