R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
14.02.2012
Wirtschaftsrecht
OLG München: KfW-Mittelstandsförderungsrogramms - Verjährungshemmung einer erst im Berufungsverfahren offengelegten Prozessstandschaft

Mit Urteil vom 22.2.2010 - 19 U 1544/08 - hat das OLG München entschieden: Eine „Überrumpelungssituation" liegt grundsätzlich nicht vor, wenn eine bereits zuvor nicht in einer Haustürsituation gegebene inhaltsgleiche Bürgschaft nur wegen einer Umfirmierung der Hauptschuldnerin in einer Haustürsituation ersetzt werden soll. Ansonsten würde jedenfalls die inhaltsgleiche frühere Bürgschaft, deren Wirksamkeit durch eine bloße Umfirmierung der Hauptschuldnerin nicht in Frage gestellt wird, fortgelten. Eine erst im Berufungsverfahren offengelegte Prozessstandschaft, die bereits vor Zustellung der Mahnbescheide bestanden hat, ändert im Rahmen des KfW-Mittelstandsförderungsprogramms nichts an der Verjährungshemmung, weil dort die Übernahme von Ausfall- und Rückbürgschaften und die Erteilung von Einziehungsermächtigungen - wie bei der stillen Sicherungszession - üblich ist (Anschluss an OLG Stuttgart, 8.4.2009 -9 U 126/08).

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten mit Formbeschluss vom 10.1.2012 - XI ZR 121/10, ohne gesonderte Begründung zurückgewiesen.

stats