BGH : Kenntnis von einer Fristsäumnis
Der BGH hat mit Urteil vom 24.9.2015 - IX ZR 206/14 – entschieden: Der deutliche Hinweis des gegnerischen Anwalts, dass die Klagebegründung nicht rechtzeitig eingereicht sei, kann die Kenntnis von einer Fristversäumnis begründen.