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Wirtschaftsrecht
29.06.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Keine überzogenen Roamingpreise für mobiles Internet ab dem 1.7.2012

Verbraucher müssen vom 1.7.2012 an deutlich weniger zahlen, wenn sie auf Auslandsreisen in EU-Staaten über eine Mobilfunkverbindung auf das Internet zugreifen wollen, um z. B. Karten abzurufen, Videos oder Fotos hochzuladen, soziale Netze zu besuchen oder E-Mails zu versenden. Dafür sorgt eine neue EU-Verordnung, die erstmals Preisobergrenzen für das Datenroaming (das Herunterladen von Daten aus dem Internet über eine Mobilfunkverbindung im Ausland) vorsieht. Für einen typischen Geschäftsreisenden ergeben sich daraus bei Reisen innerhalb der EU Einsparungen von über 1000 Euro pro Jahr. Eine Familie, die ihren Jahresurlaub in einem anderen EU-Land verbringt, dürfte mindestens 200 Euro sparen. Auch für Anrufe und SMS sehen die neuen Bestimmungen niedrigere Preisobergrenzen vor. 

(PM EU-Kommission vom 28.7.2012)

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