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Wirtschaftsrecht
26.01.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a.M.: Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

Mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden: Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden kann.
Hinweis der Redaktion: Dazu demnächst der Entscheidungsreport von Kloth, RA und Partner der Kanzlei White & Case LLP, Hamburg.

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