BGH: Keine streitwerterhöhende Aufrechnung bei Schadenersatz wegen Verstoßes gegen BRAO
Mit Beschluss vom 9.7.2009 - IX ZR 135/08 - hat der BGH entschieden: eine streitwerterhöhende Aufrechnung liegt nicht vor, wenn der auf Zahlung von Anwaltshonorar in Anspruch genommene Beklagte hilfsweise einen auf Freistellung von der Honorarforderung gerichteten Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 5 BRAO einwendet.