BGH: Keine schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen des Drittschuldners auf ein nach Verfahrensaufhebung fortbestehendes Anderkonto
Mit Urteil vom 12.5.2011 - IX ZR 133/10 - hat der BGH entschieden: Zahlungen des Drittschuldners auf ein nach Verfahrensaufhebung fortbestehendes Anderkonto des vormaligen Insolvenzverwalters haben keine schuldbefreiende Wirkung, wenn der Schuldner dem Insolvenzverwalter keine Einziehungsermächtigung erteilt hat.