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Wirtschaftsrecht
15.06.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Keine schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen des Drittschuldners auf ein nach Verfahrensaufhebung fortbestehendes Anderkonto

Mit Urteil vom 12.5.2011 - IX ZR 133/10 - hat der BGH entschieden: Zahlungen des Drittschuldners auf ein nach Verfahrensaufhebung fortbestehendes Anderkonto des vormaligen Insolvenzverwalters haben keine schuldbefreiende Wirkung, wenn der Schuldner dem Insolvenzverwalter keine Einziehungsermächtigung erteilt hat.

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