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Wirtschaftsrecht
03.09.2019
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Keine irreführende Werbung bei Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als „Käse-Alternative“

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 6.8.2019 – 13 U 35/19 – entschieden: In der Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als „Käse-Alternative“ liegt keine unzulässige Bezeichnung als „Käse“. Damit wird das Produkt lediglich in eine Beziehung zu dem Milchprodukt Käse gesetzt und dabei hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich eben nicht um Käse, sondern um etwas Anderes – nämlich eine Alternative zu Käse – handelt.

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