KG Berlin: Keine internationale Zuständigkeit des LG Berlin für eine Vertragsstrafenklage gegen eine in den Niederlanden geschäftsansässige Schuldnerin
Mit Urteil vom 25.4.2014 – 5 U 113/11 - hat das KG Berlin entschieden:
Es kann – ohne eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung – an der internationalen Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für eine wettbewerbsrechtliche Vertragsstrafenklage eines Berliner Wettbewerbsverbandes gegen eine in den Niederlanden geschäftsansässige Schuldnerin fehlen.
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