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Wirtschaftsrecht
02.08.2010
Wirtschaftsrecht
BReg: Keine Zustimmung des Bundestags zum Euro-Stabilisierungs-Rahmenvertrag erforderlich

Der den Euro-Stabilisierungsmechanismus regelnde Rahmenvertrag für die European Financial Stability Facility (EFSF) bedarf nicht der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (17/2278). Auf die Frage der Fraktion, warum keine Zustimmung des Bundestages gemäß Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes (Zustimmungspflicht bei Verträgen über politische Beziehungen des Bundes) eingeholt wurde, schreibt die Regierung, dieser Artikel finde nur auf völkerrechtliche Verträge Anwendung. "Bei dem Rahmenvertrag handelt es sich nicht um eine Vereinbarung zwischen Völkerrechtssubjekten, die dem Völkerrecht unterliegt", heißt es in der Antwort weiter. Mit der EFSF sei ein "privates Rechtssubjekt" Vertragspartner.

Außerdem sei vereinbart, dass der Vertrag englischem Recht unterliege. "Durch diese Rechtswahl ist eine Umgehung verfassungsrechtlicher Pflichten weder tatsächlich bewirkt noch bezweckt worden", schreibt die Regierung und stellt weiter fest: "Mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22.5.2010 wurde vor Abschluss der Vereinbarung die erforderliche gesetzliche Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen geschaffen." zum Zeitpunkt der Eingehung der vertraglichen Beziehungen seien alle erforderlichen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen gegeben. Einer erneuten Befassung des Parlaments bedürfe es daher nicht mehr. Dagegen hatte die Fraktion in einem Vorwort zur Kleinen Anfrage die Auffassung vertreten, es spreche vieles dafür, dass die Bundesregierung eine Zustimmung des Bundestages hätte einholen müssen.

Die Bundesregierung hat der Antwort eine Übersicht über den Stand des Verfahrens zur EFSF in anderen EU-Mitgliedstaaten in englischer Sprache beigefügt.
(hib-Meldung vom 2.8.2010)

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