BGH: Keine Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglieds als Syndikusrechtsanwalt
Der BGH hat mit Urteil vom 29.1.2018 – AnwZ(Brfg) 12/17 – entschieden: a) Als Syndikusrechtsanwalt kann nicht zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist.
b) Das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG gebietet nicht die Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglied als Syndikusrechtsanwalt.