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Wirtschaftsrecht
06.01.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Keine Wahrung der Schriftform für bestimmende Schriftsätze durch E-Mail

Mit Beschluss vom 4.12.2008 - IX ZB 41/08 - entschied der BGH, dass ein elektronisches Dokument (E-Mail) nicht die für bestimmende Schriftsätze in § 130 ZPO vorgeschriebene Schriftform wahrt. Nur bei qualifizierter elektronischer Signatur des Absenders (§ 130a Abs. 1 S. 2 ZPO) ist eine E-Mail geeignet, die gesetzliche Frist für einen bestimmenden Schriftsatz zu wahren.

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