BGH: Keine Verpflichtung der Kreditinstitute, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen
Der BGH hat mit Urteil vom 23.2.2010 – XI ZR 186/09 – entschieden, dass qualifizierte Einrichtungen (§ 4 UKlaG) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse qualifizierten Einrichtungen (§ 4 UKlaG) zur Verfügung zu stellen.