EuGH: Keine Verpflichtung Einzelner durch Bezugnahme auf Marktanalyse-Leitlinien der Kommission im EU-Amtsblatt
Der EuGH hat mit Urteil vom 12.5.2011 - Rs. C-410/09 - entschieden: Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht werden den Einzelnen keine Verpflichtungen auferlegt. Dass diese Leitlinien im Amtsblatt der EU nicht in der Sprache eines Mitgliedstaats veröffentlicht wurden, hindert die nationale Regulierungsbehörde dieses Staates nicht daran, sich in einer an einen Einzelnen gerichteten Entscheidung auf sie zu beziehen.