BaFin: Keine Verletzung von Meldepflichten bei Übernahmeverfahren Continental AG
Die Bundesanstalt fÜr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nicht feststellen kÖnnen, dass Schaeffler durch ein Swap-GeschÄft mit Merrill Lynch International (London) gegen Meldepflichten des Wertpapiererwerbs- und übernahmegesetzes (WpüG) oder des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hat. (Quelle: PM BaFin vom 21.8.2008)