LG Hamburg: Keine Verletzung des Markenrechts von Coca-Cola durch Pepsiflaschen
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 31.5.2012 - 315 O 310/11 - entschieden: Die von PepsiCo für die Abfüllung von Cola eingesetzte sog. Carolina-Flasche ähnelt der von Coca-Cola verwendeten 0,2 Liter Konturglasflasche nicht so sehr, dass dadurch das Markenrecht von Coca-Cola verletzt wird.
Den Klägerinnen, drei Unternehmen des Coca-Cola Konzerns, stehe kein Anspruch wegen Verletzung ihrer Marke zu, da es an einer hinreichenden Ähnlichkeit der betroffenen Flaschen fehle. Deshalb werde durch die Carolina-Flasche in den Augen der angesprochenen Verbraucher weder das „Image" von Coca-Cola ausgenutzt, noch die Kennzeichnungskraft der Konturflasche als Marke beschädigt. Mangels hinreichender Ähnlichkeit werde auch nicht die Gefahr einer Verwechslung der Carolina-Flasche mit der geschützten Coca-Cola Konturflasche begründet. Die angesprochenen Verbraucher stellten aufgrund der deutlichen Abweichungen zwischen den Flaschen keine gedankliche Verbindung zwischen der Carolina-Flasche und der Coca-Cola Konturflasche her.
(PM LG Hamburg vom 5.6.2012)