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Wirtschaftsrecht
29.08.2012
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Keine Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Insolvenzschuldners in einen Zahlungsanspruch

Mit Beschluss vom 20.8.2012 – 22 W 37/12 – hat das KG Berlin entschieden: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens denjenigen gegenüber, die gem. § 43 InsO (§ 68 KO a. F.) neben dem Insolvenzschuldner für dieselbe Leistung auf das Ganze haften, keine Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Insolvenzschuldners in einen Zahlungsanspruch erfolgt. Es ist ebenso höchstrichterlich geklärt, dass dies auch die Fälle erfasst, in denen der Insolvenzschuldner einem Insolvenzgläubiger persönlich (hier: aus einem Darlehensvertrag) und der zur Freistellung verpflichtete Dritte dem Insolvenzgläubiger lediglich aus einer zur Sicherung bestellten Grundschuld dinglich haften.

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