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Wirtschaftsrecht
23.01.2017
Wirtschaftsrecht
BGH : Keine Strafbarkeitslücke bei Insiderhandel und Marktmanipulation

Der BGH hat mit Beschluss vom 10.1.2017 – 5 StR 532/16 – entschieden: Durch die Neufassung von § 38 Abs. 3 Nr. 1, § 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG zum 2. Juli 2016 ist es zu keiner Lücke in der Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation gekommen.

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