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Wirtschaftsrecht
22.02.2008
Wirtschaftsrecht
OLG München: Keine Pflicht zur Bestellung eines ständigen Vertreters für die Zweigniederlassung einer Ltd.

Mit Beschluss vom 14.2.2008 - 31 Wx 67/07 - hat das OLG München entschieden: Es besteht keine Pflicht zur Bestellung eines ständigen Vertreters für die Zweigniederlassung einer englischen „Private Limited Company" in Deutschland. Obligatorisch ist die Anmeldung des ständigen Vertreters zum Handelsregister dann, wenn ein solcher bestellt ist.
Dazu demnächst der Entscheidungsreport von Schneider, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

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