BGH: Keine Pflicht des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Aufrechterhaltung der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
Mit Beschluss vom 14.4.2016 – IX ZR 161/15 – hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.