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Wirtschaftsrecht
18.04.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Keine Nichtigkeit von Verpflichtungsoder Erfüllungsgeschäft bei Verstoß gegen § 57 AktG

Der BGH hat mit Urteil vom 12.3.2013 - II ZR 179/12 - wi folgt entschieden: Bei einem Verstoß gegen § 57 AktG sind weder das Verpflichtungs- noch das Erfüllungsgeschäft nichtig.

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