: Keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG nach unzutreffenden Hinweisen zur Bevollmächtigung in der Einberufung
BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 124/10
Die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten fielen nicht unter die in der Einberu-fung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts.