BSG: Keine Krankenhauszulassung für GmbH in Liquidation
Das Bundessozialgericht hat am 28.7.2008 - B 1 KR 5/08 R- entschieden, dass der Anspruch auf Zulassung als Vertragskrankenhaus u.a. voraussetze, dass die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung der Versicherten besteht. Daran fehle es aber bei einer GmbH in Liquidation, bei der die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, da sie jederzeit mit dem Verbot ihrer Tätigkeit wegen Unzuverlässigkeit nach § 30 GewO rechnen muss.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-5