BGH: Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft geschuldeten Willenserklärung
Mit Urteil vom 25.1.2008 - V ZR 63/07 - hat der BGH entschieden: Die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Verbindlichkeiten
der Gesellschaft ermöglicht es nicht, die Gesellschafter zur Abgabe
einer Willenserklärung zu verurteilen, die die Gesellschaft schuldet.