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Wirtschaftsrecht
07.03.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft geschuldeten Willenserklärung

Mit Urteil vom 25.1.2008 - V ZR 63/07 - hat der BGH entschieden: Die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Verbindlichkeiten

der Gesellschaft ermöglicht es nicht, die Gesellschafter zur Abgabe

einer Willenserklärung zu verurteilen, die die Gesellschaft schuldet.

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