VG Wiesbaden: Keine GEZ-Gebühren für gewerbliche Nutzung eines Internet-PC
Die Klage eines Eltvillers, der sich gegen die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für seinen gewerblich genutzten Internet-PC gewandt hat, war erfolgreich Mit Urteil vom 19.11.2008 - 5 E 243/08.WI - hat das VG Wiesbaden klargestellt, dass es für die Gebührenerhebung keine tragfähige Rechtsgrundlage gebe. Wegen ihres belastenden Charakters müssten Beitrags- und Gebührenbescheide im Gesetz klar definiert und von ihrem Ausmaß her begrenzt sein „Neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie ein Internet-PC, würden in den Vorschriften, die die Gebührenpflicht regelten, nicht erwähnt. Nur aus einem Umkehrschluss könne man auf das Vorliegen einer Gebührenpflicht schließen. Das reiche, so das Gericht, nicht aus, denn damit sei der Gebührentatbestand nur unzureichend konkretisiert..
(Quelle: PM VG Wiesbaden vom 24.11.2008)