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Wirtschaftsrecht
02.07.2020
Wirtschaftsrecht
Brandenburgisches OLG : Keine Firmenfortführung durch Etablissementbezeichnung – „Stutenhaus“

Das Brandenburgische OLG hat mit Urteil vom 24.6.2020 – 7 U 44/19 - entschieden: § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist auf Geschäftsbezeichnungen nicht analog anzuwenden.

Neben dem Namen des Inhabers erlangt eine Geschäftsbezeichnung nicht ein so überragendes Gewicht, dass der Name als prägender Teil der Firma nicht mehr in Betracht käme.

Während das bloße Weglassen des Vornamens in der neuen Firma, die daneben den Gegenstand des Unternehmens unverändert bezeichnet, die Kontinuität des Unternehmens hervorheben kann, unterstreicht das Ersetzen eines Vornamens durch einen anderen nicht nur den Wechsel der Unternehmensträgers, sondern stellt auch die Kontinuität des Unternehmens in Frage.

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