BGH: Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume
Mit Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 248/08 - hat der BGH entschieden: Bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen kann eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nicht erfolgen.