OLG Frankfurt a. M.: Keine Bestellung organschaftlichen Vertreters nach § 29 BGB analog für Familien-GbR
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Beschluss vom 30.1.2014 – 20 W 368/13 - entschieden: Eine Bestellung eines organschaftlichen Vertreters durch das Registergericht unter analoger Anwendung von § 29 BGB kann jedenfalls für eine Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erfolgen.