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Wirtschaftsrecht
27.05.2011
Wirtschaftsrecht
OLG München: Keine Beschwerdebefugnis für Gesellschaft, die eigene Löschung wegen Vermögenslosigkeit anregt

Das OLG hat mit Beschluss vom 12.5.2011 – 31 Wx 205/11 – entschieden: Eine Gesellschaft, die ihre eigene Löschung wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen angeregt hat, ist nicht beschwerdebefugt, wenn das Registergericht das Amtslöschungsverfahren einstellt.

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