BGH: Keine Befugnis des Insolvenzverwalters zur Firmenänderung
Mit Beschluss vom 26.11.2019 – II ZB 21/17 - hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter ist auch im Fall der Verwertung der Firma einer Aktiengesellschaft nicht befugt, die Satzung hinsichtlich der Firma zu ändern. Er kann eine Firmenänderung auch nicht außerhalb der Satzung kraft eigener Rechtsstellung herbeiführen.