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Wirtschaftsrecht
14.08.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über erhaltene Provisionen für die Vermittlung einer Lebensversicherung

Der BGH hat mit Urteil vom 1.7.2014– XI ZR 247/12 - entschieden:
Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungsberatungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt.

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