OLG Karlsruhe: Keine Aufklärungspflicht der Bank über ihre Gewinnmarge bei einem Festpreisgeschäft
Mit Urteil vom 17.7.2012 - 17 U 148/11 - hat das OLG Karlsruhe entschieden: Eine Aufklärungspflicht der Bank über ihre Gewinnmarge bei einem Festpreisgeschäft (Kaufvertrag) besteht nicht.
Ein bestimmter und feststehender Nachlass der Emittentin auf den Emissionspreis (Nominalwert) bei Zertifikaten (Einkaufsrabatt der Bank) stellt keine Zuwendung im Sinne von § 31d Abs. 2 WpHG in der ab dem 1.11.2007 geltenden Fassung dar.
Mit dem Erwerb von Zertifikaten von der Emittentin im Eigenhandel durch eine Bank ist die Möglichkeit zum Weiterverkauf nach eigenständiger Kalkulation verbunden. Die bloße Möglichkeit, bereits bei einem Weiterverkauf der Zertifikate zum Nominalbetrag einen Gewinn zu erzielen, rechtfertigt die Annahme einer Zuwendung i. S. v. § 31d WpHG (der Emittentin an die Bank als ihren Vertragspartner) nicht.