BGH: : Keine Anwendung des § 89b HGB bei Franchiseverträgen, die ein anonymes Massengeschäft betreffen
Mit Urteil vom 5.2.2015 - VII ZR 109/13 - hat der BGH entschieden: Bei Franchiseverträgen, die ein im Wesentlichen anonymes Massengeschäft betreffen, rechtfertigt eine bloß faktische Kontinuität des Kundenstamms nach Vertragsbeendigung eine entsprechende Anwendung der auf Handelsvertreter zugeschnittenen Bestimmung des § 89b HGB nicht.