BGH: Keine Anwendbarkeit der Vorschriften über verbundene Verträge auf sog. Eintrittsmodelle
Der BGH hat mit Urteil vom 22.1.2014 – VIII ZR 178/13 - entschieden: Auf das so genannte Eintrittsmodell, bei dem ein Verbraucher zunächst einen Kaufvertrag über die spätere Leasingsache und zur Finanzierung einen Leasingvertrag abschließt, sind die Vorschriften über verbundene Verträge (§§ 358, 359 BGB a. F.) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.