OLG München : Keine Angabe der Berufsbezeichnung bei Eintritt eines Rechtsanwalts in eine Steuerberatungsgesellschaft
Das OLG München hat mit Beschluss vom. 1.12.2016 – 31 Wx 281/16 – entschieden: Bei Eintritt eines Rechtsanwalts in eine Steuerberatungsgesellschaft bedarf es generell nicht der Angabe seines Berufes im Namen der Partnerschaftsgesellschaft.