BGH: Keine Anfechtung der Befriedigung bei wirksamer, insolvenzbeständiger Pfändung und Überweisung
Der BGH hat mit Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 142/11 - entschieden: Hat der Gläubiger außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums ein Pfandrecht an einem Kontoguthaben des Schuldners erwirkt, liegt in der Überweisung des Guthabens von dem Schuldner an den Gläubiger wegen des insoweit bestehenden Absonderungsrechts keine Gläubigerbenachteiligung. Die Pfändung des Guthabens selbst unterliegt als Rechtshandlung des Gläubigers nicht der Vorsatzanfechtung.