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Wirtschaftsrecht
16.01.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Keine Änderung an "Made in Germany"-Regeln vorgeschlagen

Die EU-Kommission weist Berichte über angeblich von ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des „Made in Germany"-Labels zurück.

Weder hat die Kommission eine Abschaffung noch eine Erschwernis dieser Herkunftsbezeichnung vorgeschlagen.

In der Diskussion werden bisweilen Regeln für importierte Waren aus Nicht-EU-Staaten und für in der EU hergestellte Waren vermengt. Beides hat aber nichts miteinander zu tun.

Die Kommission plant keine neuen Regeln für Exportgüter aus der EU. Daher soll sich nach Auffassung der Kommission auch an dem Label „Made in Germany" nichts ändern.

Richtig ist, dass die Kommission einheitliche Regeln für Herkunftsbezeichnungen für Produkte angeregt hat, die aus Staaten außerhalb der EU in die Union eingeführt werden - nicht aber für in der EU hergestellte Waren, die exportiert werden. Für importierte Waren aus anderen Ländern will die Kommission ein einheitliches Vorgehen der 27 EU-Staaten erreichen, derzeit liegt aber auch dazu noch kein Vorschlag auf dem Tisch. Es gibt lediglich erste Diskussionen. Dies hat allerdings nichts mit dem „Made in Germany"-Label zu tun, sondern dient einer einheitlichen Anwendung der gemeinsamen Außenhandelspolitik.

(PM EU-Kommission vom 16.12.2012)

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