EuGH: Keine Abänderung missbräuchlicher Klauseln durch das nationale Gericht
Mit Urteil vom 14.6.2012 – C-158/11 – hat der EuGH entschieden: Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht inhaltlich abändern. Stellt das Gericht eine solche Klausel fest, hat es sie lediglich unangewendet zu lassen.