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Wirtschaftsrecht
10.09.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Kein vorschneller Abbruch der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes bei Störungen des Empfangsgeräts im Gericht

Der BGH hat mit Beschluss vom 20.8.2019 – VIII ZB 19/18 – entschieden: Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist vorliegend bereits gegen 20.00 Uhr - zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 4. November 2014 II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 21).

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