EuGH: Kein generelles Verbot von Kopplungsangeboten in EU-Mitgliedstaaten
In den verbundenen Rechtssachen C-261/07 und C-229/07 hat der EuGH mit Urteil vom 23.4.2009 wie folgt entschieden. Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, die Kopplungsangebote eines Verkäufers an einen Verbraucher ungeachtet der spezifischen Umstände des Einzelfalls verbietet. Die Mitgliedstaaten dürfen keine strengeren als die in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen
(Quelle: PM EuGH vom 23.4.2009)