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Wirtschaftsrecht
12.09.2011
Wirtschaftsrecht
EuG: Kein endgültiger Bußgelderlass trotz Mithilfe bei der Aufdeckung eines Kartells

Mit Urteil vom 9.9.2011 - T 12/06 - hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) eine Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße von 30 Mio. Euro gegen die Deltafina SpA wegen deren Beteiligung an einem Kartell auf dem italienischen Rohtabakmarkt bestätigt. Es handelt sich um den ersten Fall, in dem die Kommission dem Unternehmen, das im Rahmen der Kronzeugenregelung als erstes das Bestehen eines Kartells aufgedeckt hat, keinen endgültigen Erlass der Geldbuße gewährt hat. Das Gericht hat insofern festgestellt, dass Unternehmen habe gegen die Pflicht zur Zusammenarbeit verstoßen. Denn es habe gegenüber seinen Wettbewerbern freiwillig und ohne die Kommission zu unterrichten die Stellung des Antrags auf Bußgelderlass offengelegt, bevor die Kommission Gelegenheit gehabt habe, Nachprüfungen in Bezug auf das betreffende Kartell vorzunehmen.

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