BGH: Kein anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch bei Umbuchung von Scheingewinnen
Mit Urteil vom 29.3.2012 - IX ZR 207/10 - hat der BGH entschieden: Die Umbuchung von in „Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen auf ein anderes Anlagekonto desselben Anlegers begründet keinen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch.