EuGH: Kein absoluter Schutz für Kronzeugen in Kartellverfahren
Mit Urteil vom 14.6.2011 - C-360/09 - hat der EuGH entschieden, dass das EU-Recht kartellgeschädigten Unternehmen nicht versagt, Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens zu erhalten, die den Urheber des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht betreffen. Es ist jedoch Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen dieser Zugang zu gewähren oder zu verweigern ist.