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Wirtschaftsrecht
02.07.2008
Wirtschaftsrecht
OLG München: Kein Spruchverfahren bei atypischem Beherrschungsvertrag

Mit Beschluss vom 24.6.2008 - 31 Wx 83/07 - hat das OLG München entschieden: Sieht ein so genannter atypischer bzw. verdeckter Beherrschungsvertrag keinen Ausgleich vor, so ist ein Spruchverfahren nicht statthaft. Eine analoge Anwendung der das Spruchverfahren betreffenden Vorschriften scheidet in solchen Fällen aus, da es an einer gesetzlichen Regelungslücke und einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte fehlt.

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